Grundpflege hat einen in erster Linie unterstützenden Charakter und trägt entscheidend zur Verbesserung der Lebensqualität durch die Betreuungs- bzw. Pflegekraft im eigenen Haushalt bei.
Die Grundpflege umfasst insbesondere Hilfe in folgenden Bereichen:
Ändern sich die Anforderungen an die Grundpflege, insbesondere die Pfelgebedürftigkeit (Pflegegrad), ist es erforderlich zu prüfen, ob die bestehenden Leistungsvereinbarungen angepasst werden müssen.
Die hauswirtschaftliche Versorgung und die Hilfe bei der Durchführung ärztlicher Verordnungen (z.B. Versorgung mit Medikamenten) zählen nicht zur Grundpflege.
Grundpflege ist nicht mit der häuslichen Krankenpflege (Behandlungspflege) bzw. medizinischen Pflege zu verwechseln. Letztere erhält man durch eine ärztliche Verordnung (Rezept) und im Bedarfsfall auch ohne Pflegegrad.
Insbesondere Demenz im allgemeinen, Alzheimer, Parkinson und Multiple Sklerose im Besonderen stellen für Betroffene wie auch für Angehörige eine erhebliche Belastung dar. Gerade noch agil und selbständig, können sich Betroffene im nächsten Moment selbst in Gefahr bringen.
Eine 24-Stunden Betreuungs- und Pflegekraft unterstützt Sie dabei, Patienten in Ihrem gewohnten Umfeld zu begleiten, Tagesrythmen einzuhalten und diesen ein Gefühl der Geborgenheit, Vertrautheit und Selbständigkeit zu vermitteln.
Erforderliche medizinische / therapeutische Behandlungen insbesondere Injektionen, Wundversorgung und Verbandwechsel, Blutzuckermessung, Insulingabe, das Anlegen von Infusionen und Katheter Wechsel sind kein Bestandteil der Grundpflege und dürfen ausschließlich von Ärzten und / oder Fachkräften von z.B. einem zugelassenen örtlichen Pflegedienst erbracht werden.