Der ausländische Dienstleister erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen im Haushalt der betreuungsbedürftigen Person.
Zu diesem Zweck entsendet er eine oder mehrere Mitarbeiterinnen im Wechsel zum Leistungsort, die nach seiner Weisung tätig sind.
Die erbrachten Leistungen dienen in erster Linie der Verbesserung der Lebensqualität. Es handelt sich überwiegend um
Die Vergütung der Betreuungskräfte obliegt ausschließlich dem Dienstleister. Sie erhalten lediglich monatlich eine Rechnung für den Einsatz der Betreuungsperson in IhremHaushalt.
Ihre Vorteile:
Sie beauftragen FamVITAL 24.
Als deutsche Vermittlungsagentur arbeiten wir mit Personalienstleistern in Osteuropa, insbesondere Polen, zusammen.
Gemeinsam mit Ihnen ermitteln wir Ihre individuellen Anforderungen und Bedürfnisse (Bedarfsanalyse) und beraten Sie bei der Auswahl der Betreuungs-, Pflege oder Haushaltskraft.
Erst nach deren Auswahl, d.h. unmittelbar vor deren Entsendung nach Deutschland, kommt es zwischen Ihnen und dem ausländischen Dienstleister zum Abschluss des Dienstleistungs-vertrages und damit erstmalig zu finanziellen Verpflichtungen.
Mit Abschluss des Vermittlungsvertrag beauftragen Sie uns, Ihnen einen Dienstleister zur Entsendung einer geeigneten "24-Stunden" Betreuungskraft und / oder Haushaltshilfe zu vermitteln.
Wir arbeiten bevorzugt mit polnischen Personaldienstleistern zusammen, deren Betreuungskräfte gemäß den in der Europäischen Union (EU) und in Deutschland gültigen Gesetzen entsendet werden (siehe auch Recht).
Zu unseren Leistungen gehören insbesondere
Wir sind Ihr Ansprechpartner für Anpassungen, Änderungwünsche und dem Informations-austausch zwischen Ihnen und dem ausländischen Dienstleister.
Sie gehen bei Abschluss des Vermittlungsvertrages keinerlei Zahlungsverpflichtungen ein.
Erst mit erfolgreichem Abschluss des Dienstleistungsvertrages d.h. nach Auswahl der geeigneten Betreuungs-, Pflege- bzw. Haushaltskraft erfolgt die Vergütung unserer Leistung.
Die von der Betreuungskraft zu erbringenden Leistungen und der Leistungsort werden in dem zwischen Ihnen und dem Personaldienstleister direkt abzuschließenden Dienstleistungsvertrag vereinbart.
Siehe auch Betreuung & Pflege