24 Stunden Betreuung & Pflege zu Hause
24 StundenBetreuung & Pflegezu Hause

Zuschüsse & Leistungen unterschiedlicher Träger

Ein blick auf die Leistungen unterschiedlicher Träger wie

  • Pflegekasse / Krankenversicherung
  • Amt für Arbeit und Soziales sowie
  • auf eventuelle steuerliche Vorteile 

lohnt sich.

 

Sprechen Sie im Einzelfall immer auch mit Ihrer Krankenkasse, der jeweiligen Behörde und / oder Beratungsstelle vor Ort und vergessen Sie Ihren Steuerberater nicht.

Pflegegeld

Die Pflegeversicherung soll vorrangig die häusliche Pflege unterstützen, damit die Pflegebedürftigen möglichst lange in ihrer gewohnten Umgebung leben können.

 

Ansprüche gegenüber der Pflegekasse orientieren sich an Art und Ort der Pflege, sowie dem Schweregrad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad).

 

Sofern eine Einstufung in einen Pflegegrad durch den Medizinischen Dienst gemäß $ 18 SGB XI erfolgte, kann das Pflegegeld zur Bezahlung Ihrer "24-Stunden" Betreuungs- bzw. Haushaltskraft verwendet werden.

Verhinderungs- bzw. Kurzzeitpflege

Ist die private Pflegeperson vorübergehend an der Pflege gehindert oder muss einfach einmal ausspannen, beteiligt sich die Pflegeversicherung an den nachgewiesenen Kosten einer Ersatzpflege, der s.g. Verhinderungspflege.

 

Der Höchstbetrag für Verhinderungspflege beläuft sich auf € 1.612 pro Kalenderjahr und kann um bis zu 50% des für die Kurzzeitpflege vorgesehenen Zuschusses von  € 1.612 pro Kalenderjahr (= € 806) aufgestockt werden und somit in der Summe € 2.418 betragen.

 

Näheres auch auf unserer Seite "Verhinderungspflege".

Versicherungsleistungen der Pflegekasse

Rentenversicherung

 

Damit die Pflege nicht zu Lasten der eigenen Alterssicherung geht, zahlt gem. § 44 SGB XI die Pflegekasse des Pflegebedürftigen unter Umständen Rentenbeiträge für die Pflegeperson.

 

Voraussetzungen sind u.a. :

  • die Pflegeperson darf nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sein
  • sie muss die pflegebedürftige Person mindestens 14 Stunden in der Woche in der häuslichen Umgebung pflegen.

 

​​Unfallversicherung gemäß § 44 SGB XI

 

Pflegende Angehörige und auch Nachbarn haben Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.

 

> Artikel des VdK zum Unfallversicherungsschutz für pflegende Angehörige / 2013 <

Steuerersparnisse

Auch können bis zu 20% der anfallenden Kosten jedoch maximal € 4.000,00 / Jahr als haushaltsnahe Dienstleistungen steuermindernd geltend gemacht werden. Anerkannt werden Ausgaben, die die gesetzliche Pflegeversicherung nicht übernimmt. Eine Pflegestufe ist nicht erforderlich.

 

Kosten können auch als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

 

Zahlt die Betreuungsbedürftige Person keine oder nur wenig Steuern, können Steuervorteile von den Angehörigen genutzt werden, die z. B. Ihre Eltern pflegen. Erhält die pflegende Person mit Ausnahme des Pflegegeldes keine weitere Vergütung, kann sie einen Pflege-Pauschbetrag in Höhe von € 924 / Jahr und Elternteil geltend machen. 

 

Neben dem Finanztest zur Absetzbarkeit der Pflegekosten der Stiftung Warentest finden Sie hier weitere wertvolle Hinweise zur steuerlichen Betrachtung der Pflegekosten und Pflegeaufwendungen.

 

Fragen Sie in jedem Fall Ihren Steuerberater!

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